Häufige Fragen
Du hast Fragen zur Energiegenossenschaft Ilmtal eG oder möchtest mehr zur Mitgliedschaft erfahren?
Alles zur Ilmtal eG
Was ist die Energiegenossenschaft Ilmtal eG?
Der Name ist Programm! Zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern, Vereine, Unternehmen, Gemeinden, Städten und Landkreisen des Ilmtals, wollen wir umweltfreundliche und bezahlbare Energie erzeugen und nutzen. Als Genossenschaft bündeln wir Wissen und Kapital um die Entwicklung, Realisierung und den Betrieb von Projekten für eine möglichst sichere, regionale, nachhaltige und preisgünstige Versorgung mit Energie zu ermöglichen. Entstehende Gewinne werden als Dividende an die Mitglieder ausgeschüttet.
Worum geht es?
Ums Ganze!
Erneuerbare Energien sind alternativlos, denn alle anderen Energieträger sind endlich, klimaschädlich oder unberechenbar! Eine nachhaltige Energieversorgung basiert daher logisch zwingend auf Sonne, Wind, Biomasse, intelligenten Speichern und Power to X-Technologien. Damit dieses große Ziel erreicht wird, muss lokal gehandelt werden. Gemeinsam mit den Thüringer Bürgerinnen und Bürgern arbeiten wir daher am regionalen Umstieg mit sauberer, sicherer und preisstabiler Energieerzeugung und bündeln unsere Mittel und Kräfte bei der Energieversorgung mit weiteren „Thüringer Landstromern“.
Unsere Kinder und die nachfolgenden Generationen haben eine lebenswerte Welt verdient.
Wie wird die Energiegenossenschaft Ilmtal eG ein Teil der Energiewende?
Durch regionale Bürgerbeteiligung! Wenn jede Region selbst die Versorgung von erneuerbaren Energien in die Hand nimmt, steigt so der Gesamtanteil erneuerbarer Energien in Deutschland.
Die Energiewende, die Einhaltung der „Paris-Ziele“ und die konsequente Umsetzung der Klimaschutzziele stellen Bürger, Kommunen und Länder vor große Herausforderungen und bieten gleichzeitig große Chancen für regionale Wertschöpfung und Beteiligung. Denn durch die Ablösung fossiler und atomarer Energiequellen durch erneuerbare Energieträger, verzichten wir nicht nur auf klimaschädliche Emissionen und unberechenbare Gefahren, sondern verabschieden uns gleichzeitig von der Abhängigkeit gegenüber immer teurer werdenden, da endlichen Energiequellen.
Welche Rolle nimmt die Energiegenossenschaft Ilmtal ein?
Die Energiegenossenschaft Ilmtal eG bietet die Möglichkeit, sich finanziell und persönlich bei der Entwicklung, Realisierung und dem Betrieb unserer Projekte einzubringen. Das investierte Geld bleibt in der Region und die Mitglieder der Genossenschaft können nachvollziehen, was mit dem eingesetzten Kapital passiert.
Wie finanziert sich die Energiegenossenschaft Ilmtal eG?
Die Energiegenossenschaft Ilmtal eG finanziert sich durch die Einlagen der Mitglieder und durch entstandene Gewinne.
Gibt es ein Mindestalter für die Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft Ilmtal eG?
Nein, auch Minderjährige können Genossenschaftsmitglied werden. Allerdings bedarf dies der Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Wenn sie für Ihr Kind Genossenschaftsanteile erwerben wollen, dann tragen Sie einfach den Namen Ihres Kindes in das Beitrittsformular ein und schreiben Sie den Namen des Kontoinhabers dazu. Unterschreiben muss ein Erziehungsberechtigter. Sobald das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat, gehört der auf ihren/seinen Namen eingetragene Anteil und somit das Stimmenrecht ihr/ihm.
Genossenschaftsanteile können weitervererbt werden.
Kann ich meine Genossenschaftsanteile kündigen oder verkaufen?
§9 Absatz 1 unserer Satzung regelt eine Kündigung ganz klar:
„Die Kündigungsfrist beträgt 5 Jahre auf das Ende eines Geschäftsjahres. Sie verkürzt sich nach jedem vollendeten Jahr der Mitgliedschaft jeweils um ein Jahr. Sie beträgt jedoch mindestens zwei Jahre.“
Die Auszahlung der Anteile erfolgt dann nach der auf die Ausscheidung folgenden Generalversammlung. Eine Übertragung von Anteilen auf andere Mitglieder ist jederzeit möglich.
Warum Photovoltaikanlage, warum Solarpark, was ist noch geplant?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetzt garantiert eine Vergütung für 20 Jahre, somit handelt es sich um eine sehr sichere Geldanlage.
Zudem wandeln Photovoltaikanlagen emissionsfrei Sonnenlicht in Strom um. Die Sonne ist für den Menschen unbegrenzt vorhanden und scheint kostenlos. In Deutschland ist der allgemeine Spitzenstromverbrauch mittags, dann wenn die Sonne am intensivsten scheint!
Wir investieren außerdem in Windkraftprojekte und unterstützen aktiv die Elektromobilität.
Finanzen, Steuern und Genossenschaften
Warum Genossenschaft und nicht AG oder GmbH?
Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) ist für Zwecke der regionalen und bürgerlichen Energiegewinnung prädestiniert. Eine Genossenschaft ist basisdemokratisch organisiert, dabei stehen die Interessen der Mitglieder im Mittelpunkt. Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften haben Mitglieder von Genossenschaften genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligungen.
Zusätzlich unterliegt eine Genossenschaft durch ihren Prüfungsverband (in unserem Fall der VTW (Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft) einer genauen wirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung. Dadurch ist die Insolvenzrate von Genossenschaften bei unter einem Prozent und somit äußerst gering.
Wie ist der Aufbau der Genossenschaft?
Die Energiegenossenschaft Ilmtal eG ist ein beim Registergericht eingetragenes Unternehmen und gewerbesteuerpflichtig. Eine Genossenschaft besteht aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Generalversammlung.
In der Generalversammlung haben die Mitglieder alle das gleiche Stimmrecht. Der Aufsichtsrat wird bei der Generalversammlung durch die Mitglieder bestimmt, dieser wählt den Vorstand.
Die Generalversammlung gilt als das oberste Willensbildungsorgan, bei der jedes Mitglied eine Stimme hat. Die Generalversammlung hat unter anderem folgende Aufgaben: Änderung der Satzung, Genehmigung des Jahresabschlusses und der Verteilung von Gewinn und Verlusten, Amtsenthebung von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
Der Aufsichtsrat besteht aus Mitgliedern der Genossenschaft, welche aber nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören dürfen. Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates gehören die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes. Er führt Kontrollen und Revisionen durch und ist für die Berichterstattung bei der Generalversammlung zuständig.
Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Er übernimmt die Leitung der Genossenschaft nach außen und die Geschäftsführung nach innen.
Was ist ein Genossenschaftsmitglied?
Ein Genossenschaftsmitglied ist Mitglied der Energiegenossenschaft Ilmtal eG. Mitglied wird eine Person durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen. Ein Anteil gibt es für 500 €. Mit der Mitgliedschaft ist man Miteigentümer der Genossenschaft und kann an der Generalversammlung teilnehmen.
Welche Vorteile entstehen für Mitglieder?
Als Mitglied der Energiegenossenschaft Ilmtal eG beteiligen Sie sich an einer nachhaltigen, ökologischen und sozialen Energieversorgung. Sie haben bei der Generalversammlung – dem höchsten Organ der Genossenschaft – eine Stimme und gestalten dadurch das Handeln und Wirken der Genossenschaft aktiv mit.
Wie sind die Gewinnaussichten bei einer Beteiligung an der Genossenschaft?
In den letzten Jahren wurden jährlich 3% oder 4% Ausschüttung von der Generalversammlung beschlossen. Der Vorstand formuliert einen Vorschlag zur Gewinnverwendung – das letzte Wort hat aber stets die Generalversammlung. Diese findet jährlich zum Ende des 2. Quartals statt. Danach erfolgt die Ausschüttung für das vergangene Jahr sowie die Erstellung der entsprechenden Steuerbescheinigungen.
Können sich auch Firmen oder Vereine beteiligen?
Ja, wie natürliche Personen können auch juristische Personen, also Vereine, Unternehmen und in unserem Fall sogar Gemeinden und Gebietskörperschaften Mitglieder der Energiegenossenschaft Ilmtal eG werden. Die erworbenen Anteile und damit entstandenen Rechte werden durch einen Vertreter wahrgenommen.
Ich bin noch an meinen bisherigen Versorger gebunden. Kann ich trotzdem jetzt schon den Auftrag für den Wechsel zu den Bürgerwerken erteilen?
Ja, wenn Ihr Vertrag bei dem bisherigen Versorger innerhalb der nächsten 12 Monate ausläuft, dann können Sie schon heute den Wechselauftrag erteilen. Dafür können Sie einfach unseren Tarifrechner nutzen. Sie werden dann ab dem nächstmöglichen Termin mit Bürgerökostrom beliefert und erhalten eine Mitteilung über das genaue Datum.
Wie werden Genossenschaftsanteile steuerlich behandelt?
Der Kauf von Genossenschaftsanteilen kann steuerlich nicht geltend gemacht werden. Dividenden, bzw. Verzinsungen sind in die Steuererklärung mit aufzunehmen. Verlustzuweisungen sind ausgeschlossen. Freistellungsaufträge können im Büro eingereicht werden.
Wie werden die Gewinnausschüttungen der Energiegenossenschaft Ilmtal eG versteuert?
Einkünfte aus einer Beteiligung an einer Genossenschaft durch Dividenden oder Zinsen sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern (gemäß § 20 des EstG).
Sofern die Genossenschaft diese an die Mitglieder auszahlt, ist die Genossenschaft zum Einbehalt der Kapitalertragssteuer (25% zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag) verpflichtet. Seit dem 01.01.2012 entfällt der Einbehalt, wenn das Mitglied der Genossenschaft rechtzeitig eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorlegt. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt für Ledige 1.000 € und für zusammenveranlagte Ehegatten 2.000 €.
Mitglieder die kirchensteuerpflichtig sind, können die Genossenschaft beauftragen, die Kirchensteuer ebenfalls einzubehalten und abzuführen. Anderenfalls ist die Abgeltungssteuer in der eigenen Steuererklärung anzugeben, um die Höhe der Kirchensteuer veranlagen zu lassen.
Was passiert bei Verlusten?
Bei Verlusten der Energiegenossenschaft Ilmtal eG wird zunächst auf gebildete Pflichtrücklagen aus dem Gewinn zurückgegriffen. Sollten diese Rücklagen nicht ausreichen, können nach Vereinbarung mit der Generalversammlung, Geschäftsanteile der Mitglieder verwendet werden. Eine über die Geschäftsanteile hinausgehende Nachschusspflicht für Mitglieder gibt es nicht. Maximal haftet jedes Mitglied, mit der von ihm als Geschäftsanteil eingebrachten Summe.
Haften Genossenschaftsmitglieder mit Ihrem Privatvermögen?
Nein! In der Satzung ist die Nachschusspflicht für Mitglieder ausgeschlossen. Mitglieder haften also maximal in Höhe der Geschäftsanteile.